Häufige Fragen

Wie läuft eine Richtlinienpsychotherapie ab und wie lange dauert sie?

Zuerst wird in sogenannten Sprechstundenterminen und probatorischen Sitzungen zusammen erarbeitet, ob eine Therapie notwendig erscheint und was erreicht werden sollte.

Die einzelnen Stunden dauern 50 Minuten.

Dann muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.

Eine sogenannte Kurzzeittherapie kann mittels Antragsformular beantragt werden. Bei einer Langzeittherapie muss von mir zusätzlich ein Bericht erstellt werden, der anonymisiert im verschlossenen Umschlag von der Krankenkasse an einen Gutachter weitergeleitet wird, der dann eine Empfehlung an die Krankenkasse abgibt.

Bei der tiefenpsychologisch fundierten Therapie sind ein Termin pro Woche, bei der analytischen Psychotherapie 3 Termine pro Woche üblich.

Gibt es Nebenwirkungen einer Psychotherapie?

Auch bei einer Psychotherapie kann es zu unerwarteten und unerwünschten Wirkungen kommen.

So sind zum Beispiel vorübergehende Verschlimmerungen denkbar, weil eine Problematik erst so richtig ins Bewusstsein rückt. Auch können Veränderungen einer Person, z.B.  die ja erwünschte Verselbständigung eines Jugendlichen dazu führen, dass z.B. eine Paarproblematik der Eltern in den Vordergrund rückt.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine erwünschte Verbeamtung können erschwert sein, wenn in den Jahren zuvor eine Psychotherapie durchgeführt wurde.

Wie ist das mit der Schweigepflicht? Wird in der Kinder- und Jugendlichentherapie meinen Eltern berichtet, was ich hier erzähle?

In der Therapie besteht Schweigepflicht. Dies gilt auch für die Therapie mit Kindern und Jugendlichen. Davon abgewichen würde nur bei einer drohenden akuten Gefährdung des Betroffenen oder seiner Umgebung.

Zahlt meine private Krankenkasse die Psychotherapie?

Das hängt davon ab, was Sie für einen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben.

Manche privaten Krankenkassen bieten preiswertere Verträge an, zahlen dafür aber zum Beispiel nur 20 Sitzungen im Jahr oder nur 80% der Therapiekosten. Sie sollten also vor Beantragung einer Psychotherapie in Ihren Vertragsbedingungen nachschauen bzw. bei Ihrer privaten Krankenkasse nachfragen.

Die privaten Kassen erstatten derzeit (wenn so vertraglich mit Ihnen vereinbart) pro Therapiestunde 92,50 € (sogenannter 2,3facher Satz GOÄ) bzw 104,57 € (sogenannter 2,6facher Satz GOÄ).

Die gesetzlichen Krankenkassen (AOK etc) zahlen derzeit ca 106 € pro Therapiestunde. (Abgerechnet über Chipkarte und Kassenärztliche Vereinigung)

 

Sämtliche in Sachsen-Anhalt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unter „Arzt- und Psychotherapeutensuche“.